Haus Don Bosco
Sehler Anlagen 35, 56812 Cochem
Pflegeheime in Cochem (Landkreis Cochem-Zell). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Sehler Anlagen 35, 56812 Cochem
Sehler Anlagen 34, 56812 Cochem
Immelmannstraße 9, 56812 Cochem
August-Horch-Straße 12, 56812 Cochem
Im Brühl 12, 14, 56812 Cochem
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Dünfus · 10 km
Im Bliesblink 9-11, 56759 Kaisersesch · 10 km · barrierefrei
Wittlicher Straße 1, 56859 Alf · 10 km
Am Plenzer 18, 56253 Treis-Karden · 10 km
Römerstraße 55, 56826 Lutzerath · 11 km · barrierefrei
Am Römerkessel 1, 56864 Bad Bertrich · 12 km
Waldbornstraße 4, 56856 Zell (Mosel) · 13 km
St.-Martin-Straße 31, 56761 Düngenheim · 14 km
54552 Strotzbüsch · 14 km
Blankenrath · 15 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.