Altenheim Haus St. Vinzenz
Kapuzinergraben 2, 94469 Deggendorf
Pflegeheime in Deggendorf (Landkreis Deggendorf). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Kapuzinergraben 2, 94469 Deggendorf
Perlasberger Straße 25, 94469 Deggendorf
Stadtfeldstraße 18
Weidenstraße 3, 94469 Deggendorf
Kieslingstraße 2, 94469 Deggendorf
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Kaiser-Heinrich-Straße 7, Metten · 4 km · barrierefrei
94505 Bernried · 6 km
Doktor-Kiefl-Straße 12, 94447 Plattling · 9 km · barrierefrei
Passauer Straße 77a, 94577 Winzer · 15 km
Plattlinger Straße 17, 94486 Osterhofen · 15 km · barrierefrei
Runicatenweg 1, Künzing · 21 km
Erich-Kästner-Ring 1, 94327 Bogen · 21 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Deggendorf
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.