Haus Marthahof
Marthastraße 1, 46537 Dinslaken · barrierefrei
Pflegeheime in Dinslaken (Kreis Wesel). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Marthastraße 1, 46537 Dinslaken · barrierefrei
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Voerder Straße 81, 46535 Dinslaken
In der Donk 1, 46535 Dinslaken · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Oberhausen · 5 km
Tillmannsweg 6, 46562 Voerde (Niederrhein) · 5 km · barrierefrei
Holtener Mühlenweg 13, 46147 Oberhausen · 6 km
Holtener Mühlenweg 11, 46147 Oberhausen · 6 km
Fahrner Straße 125, 47169 Duisburg · 6 km
Ostwall 2, 47495 Rheinberg · 6 km · barrierefrei
Markgrafenstraße 127, 47166 Duisburg · 7 km
Bensumskamp 27, 46569 Hünxe · 8 km · barrierefrei
Hedwigstraße 22, 46145 Oberhausen · 9 km
Oberhausen · 9 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.