Malteserstift St. Marien
Hammer Straße 7, 48317 Drensteinfurt
Pflegeheim in Drensteinfurt (Kreis Warendorf). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Hammer Straße 7, 48317 Drensteinfurt
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Westtor 7, 48324 Sendenhorst · 7 km · barrierefrei
Sendenhorst · 8 km · barrierefrei
Gartenstraße 8, 48324 Sendenhorst · 8 km
Münsterstraße 6, 59387 Ascheberg (Kreis Coesfeld) · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Münsterstraße 6, 59387 Ascheberg (Kreis Coesfeld) · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–16:00 Uhr
Bakenfelder Weg 1a, 59387 Ascheberg (Kreis Coesfeld) · 9 km · barrierefrei
Kapellenstraße 25, 59227 Ahlen · 10 km
Richard-Wagner-Straße 50, 59227 Ahlen · 10 km
Kampstraße 11, 59227 Ahlen · 11 km
Kampstraße 13-15, 59227 Ahlen · 11 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.