Altenwohnheim am Park
Löwengasse 2, 37115 Duderstadt
Pflegeheime in Duderstadt (Landkreis Göttingen). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Löwengasse 2, 37115 Duderstadt
Göttinger Straße 34, 37115 Duderstadt
Adenauerring 2, 37115 Duderstadt
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Teistungen · 5 km
Montag bis Sonntag: 08:00–17:00 Uhr
Teistungen · 5 km
Montag bis Sonntag: 08:00–17:00 Uhr
Berlingerode · 6 km
Beekweg 8, 37136 Seeburg · 8 km
Oberdorf 48-50, 37434 Rhumspringe · 9 km
Hauptstraße 18, Wollbrandshausen · 10 km
Hauptstraße 10, Wollbrandshausen · 11 km
Obertorstraße 60, 37434 Gieboldehausen · 11 km
Am Gärtling 7, 37345 Sonnenstein · 11 km
Bahnhofstraße 1, 37434 Gieboldehausen · 11 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Duderstadt
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.