Alten- und Pflegeheim Rosengarten
Hauptstraße 38, 29574 Ebstorf
Pflegeheime in Ebstorf (Landkreis Uelzen). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Hauptstraße 38, 29574 Ebstorf
Westerholz 1, 29574 Ebstorf
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Im Hülsen 132, 29525 Uelzen · 10 km
Am Schützenplatz 2, 29525 Uelzen · 11 km
Brauerstraße 14, 29525 Uelzen · 11 km
Am Rießel 11, 29549 Bad Bevensen · 12 km
Niendorfer Straße 55, 29525 Uelzen · 12 km
Philiaweg 6, 29525 Uelzen · 13 km
Albert-Schweitzer-Straße 1, 29549 Bad Bevensen · 13 km
Haberkamp 11-13, 29549 Bad Bevensen · 13 km · barrierefrei
Albert-Schweitzer-Straße 1, 29549 Bad Bevensen · 14 km
Virchowstraße 1, 29549 Bad Bevensen · 14 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Ebstorf
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.