Regio Alten- und Pflegeheim Haus Elbmarsch
Agnes-Karll-Allee 21, 25337 Elmshorn
Pflegeheime in Elmshorn (Kreis Pinneberg). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Agnes-Karll-Allee 21, 25337 Elmshorn
Hoyerstraße 32, 25337 Elmshorn
Schulstraße 31
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bekenreihe 11, 25368 Kiebitzreihe · 6 km
Friedrichstraße 2-4, 25436 Tornesch · 7 km
Marktstraße 47, 25355 Barmstedt · 8 km
Lehmweg 44d, 25492 Heist · 11 km
Rosentwiete 2, 25364 Westerhorn · 12 km
Schäferhofweg 10, 25482 Appen · 12 km
Neuer Weg 50, Haseldorf · 13 km
Mühlenstraße 6, 25421 Pinneberg · 13 km
Damm 12-14, 25421 Pinneberg · 14 km
Grillchaussee 77-79, 25348 Engelbrechtsche Wildnis · 15 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Elmshorn
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.