Haus im Brühl
Placidus-Muth-Straße 2, 99084 Erfurt
Pflegeheime in Erfurt. Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Placidus-Muth-Straße 2, 99084 Erfurt
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Häßlerstraße 19/21, 99096 Erfurt · barrierefrei
Warschauer Straße 12, 99089 Erfurt
Neuwerkstraße 24, 99084 Erfurt
Ernst-Haeckel-Straße 17 / 18, 99097 Erfurt
Julius-Leber-Ring 23a, 99087 Erfurt
Pilse 9, 99084 Erfurt
Braunkärschweg 2, 99094 Erfurt · barrierefrei
Juri-Gagarin-Ring 10, 99084 Erfurt
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Blosenburgstraße 19, 99096 Erfurt
Riethstraße 30, 99089 Erfurt
Parkstraße 1a, 99096 Erfurt
Hospitalplatz 15a, 99084 Erfurt
Amtsberg 4, 99098 Erfurt
Krämpferufer 7, 99084 Erfurt
Herderstraße 5, 99096 Erfurt
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Erfurt
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.