Kursana Domizil - Haus Konrad
Lindenstraße 54, 84030 Ergolding
Pflegeheim in Ergolding (Landkreis Landshut). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Lindenstraße 54, 84030 Ergolding
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Untere Auenstraße 2-3, 84036 Landshut · 2 km
Christoph-Dorner-Straße 8, 84028 Landshut · 3 km · barrierefrei
Nikolastraße 52-54, 84034 Landshut · 3 km
Altstadt 97, 84028 Landshut · 3 km
Freyung 597, 84028 Landshut · 3 km
Herzog-Albrecht-Straße 10, 84034 Landshut · 3 km
Prof.-Schmidtmüller-Straße 1, Landshut · 4 km · barrierefrei
Sandnerstraße 8, 84034 Landshut · 4 km
Kalcherstraße 27-29, 84036 Landshut · 4 km · barrierefrei
Kalcherstraße 27-29, 84036 Landshut · 4 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–17:00 Uhr
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.