Senioren Wohnpark "Wilhelm-Raabe-Residenz"
Otto-Elster-Platz 2, 37632 Eschershausen
Pflegeheime in Eschershausen (Landkreis Holzminden). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Otto-Elster-Platz 2, 37632 Eschershausen
Otto-Elster-Platz 4, 37632 Eschershausen · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Zum Köhlergrund 2-3, 31073 Delligsen · 7 km
Am Bahnhof 3, 31089 Duingen · 10 km · barrierefrei
Hilsstraße 9-11, 31073 Delligsen · 11 km
Poller Straße 2, 37639 Bevern · 12 km
Winzenburger Straße 2, 31061 Alfeld (Leine) · 15 km · barrierefrei
Dassel · 15 km · barrierefrei
Schulgasse 3, 31061 Alfeld (Leine) · 15 km
Antonianger 42, Alfeld (Leine) · 15 km
Theodor-Storm-Straße 30, 37586 Dassel · 15 km · barrierefrei
Hildesheimer Straße 72, Alfeld (Leine) · 15 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.