Haus Vier Eichen
Moorweg 1, 32339 Espelkamp
Pflegeheim in Espelkamp (Kreis Minden-Lübbecke). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Moorweg 1, 32339 Espelkamp
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Wehme 1, 32369 Rahden · 6 km · barrierefrei
Bocks Allee, 32369 Rahden · 7 km · barrierefrei
Bocks Allee 22, 32369 Rahden · 7 km · barrierefrei
Osnabrücker Straße 27, 32312 Lübbecke · 8 km
Obermehner Weg 50, 32312 Lübbecke · 9 km · barrierefrei
Von-Oeynhausen-Straße 25, 32479 Hille · 9 km
Mindener Straße 72, 32479 Hille · 10 km
Eichenweg 15, 31603 Diepenau · 10 km
Bremer Straße 9, 32361 Preußisch Oldendorf · 11 km
Sonnenweg 34, 32361 Preußisch Oldendorf · 11 km
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Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Espelkamp
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.