Seniorenzentrum Haus Veybach
Emil-Fischer-Straße 20, 53879 Euskirchen
Pflegeheime in Euskirchen (Kreis Euskirchen). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Emil-Fischer-Straße 20, 53879 Euskirchen
Sebastianusstraße 22, 53879 Euskirchen
Tuchmacherweg 2, 53879 Euskirchen
Mönchstraße 19, 53881 Euskirchen
In den Hüppen 5, 53881 Euskirchen · barrierefrei
Alte Gerberstraße 1, 53879 Euskirchen
Bruchstraße 40-42, 53881 Euskirchen
Münstereifeler Straße 4, 53879 Euskirchen
Münstereifeler Straße 2, 53879 Euskirchen
Gerberstraße 39, 53879 Euskirchen
In den Benden 1, 53879 Euskirchen
Nahestraße 22, 53879 Euskirchen
Tuchmacherweg 2b, 53879 Euskirchen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Euskirchen
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.