Pflegeheime in Feilitzsch
Pflegeheim in Feilitzsch (Landkreis Hof). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
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In der Umgebung von Feilitzsch
Wohnheim der "Lebenshilfe e.V."
Hauptmannsweg 1, 95028 Hof · 3 km
Haus am Klostertor
Klostertor 2, 95028 Hof · 5 km
Arbeiterwohlfahrt
Enoch-Widman-Straße 4, 95028 Hof · 5 km
Vitalzentrum Rosengarten
Wölbattendorfer Weg 20, 95030 Hof · 5 km · barrierefrei
Seniorenhaus Rosenbühl
August-Mohl-Straße 35, 95030 Hof · 6 km
Hospitalstiftung - Seniorenwohnanlage
Viktor-von-Scheffel-Straße 7, 95032 Hof · 7 km · barrierefrei
Hospitalstiftung - Seniorenwohnanlage
Viktor-von-Scheffel-Straße 5, 95032 Hof · 7 km
Walter-Hümmer-Haus
Wildenberg 31, 95152 Selbitz · 11 km · barrierefrei
Seniorenstift Martinsberg
Lichtenberger Straße 9, 95119 Naila · 15 km
Altenpflegeheim "Maria-Magdalenen-Haus"
Gärtnereiweg 41, 08538 Weischlitz · 15 km
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Häufige Fragen
Wie finde ich schnell einen freien Heimplatz?
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Was zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim?
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Was ist Kurzzeitpflege?
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.