Diakonisches Werk Feuchtwangen
Kirchplatz 1, 91555 Feuchtwangen
Pflegeheime in Feuchtwangen (Landkreis Ansbach). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Kirchplatz 1, 91555 Feuchtwangen
Wilhelm-Schaudig-Straße 3, 91555 Feuchtwangen
Bahnhofstraße 1, 91555 Feuchtwangen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Mühlweg 3, 91596 Burk · 13 km
Schillingsfürst · 14 km
Herrieden · 14 km
Gunzenhausener Straße 53, 91572 Bechhofen · 17 km · barrierefrei
Satteldorf · 18 km
Kirchenweg 32, 74599 Wallhausen (Landkreis Schwäbisch Hall) · 20 km
Wilhelm-von-Ketteler-Straße 32, 74564 Crailsheim · 20 km
Crailsheim · 20 km
Schloßstraße 46, 73497 Tannhausen · 21 km · barrierefrei
Birkenstraße 3, 74585 Rot am See · 22 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.