Kur- und Pflegeheim Schloß Friedland GmbH
Schloßstraße 11-13
Pflegeheim in Friedland (Landkreis Göttingen) (Landkreis Göttingen). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Schloßstraße 11-13
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Am Rischenplatz 2, 37130 Gleichen · 5 km
Feldbergweg 12, 37249 Neu-Eichenberg · 6 km
Anne-Frank-Weg 1, 37124 Rosdorf · 7 km
Kampweg 9, 37124 Rosdorf · 8 km · barrierefrei
Kleines Feld 10-12, 37130 Gleichen · 8 km
Charlottenburger Straße 19, 37085 Göttingen · 8 km · barrierefrei
Stegemühlenweg 65, 37083 Göttingen · 9 km
Brauweg 28-30, 37073 Göttingen · 9 km
Reinhäuser Landstraße 17-21, 37083 Göttingen · 9 km
Ingeborg-Nahnsen-Platz 1, 37083 Göttingen · 9 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.