St. Reginenstift
Buten Porten 10, 49584 Fürstenau · barrierefrei
Pflegeheime in Fürstenau (Landkreis Osnabrück). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Buten Porten 10, 49584 Fürstenau · barrierefrei
Segelfortstraße 35, 49584 Fürstenau · barrierefrei
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Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Goldstraße 9, Freren · 9 km
Graf-Droste-zu-Vischering-Allee 2, 49838 Lengerich (Landkreis Emsland) · 11 km · barrierefrei
Sankt-Josef-Straße 2, 48496 Hopsten · 11 km
Am Pastorenholz 11, 49586 Merzen · 12 km
Fürstenauer Damm 2, 49626 Berge · 12 km
Schienenweg 19, 49626 Berge · 12 km
Rosenweg 10, Ankum · 14 km · barrierefrei
Lindenstraße 10, 49586 Neuenkirchen (Landkreis Osnabrück) · 16 km
Hammerfeldweg 4, 49638 Nortrup · 16 km
Am Buschbach 6, 49594 Alfhausen · 19 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.