Johanniterhaus
Ernst-Thälmann-Straße 4-6, 39638 Gardelegen
Pflegeheime in Gardelegen (Altmarkkreis Salzwedel). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Ernst-Thälmann-Straße 4-6, 39638 Gardelegen
Heinrich-Heine-Straße 12A, 39649 Gardelegen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Humboldtstraße 5, 39576 Stendal · 16 km
Straße der Jugend 5, 39624 Kalbe (Milde) · 17 km · barrierefrei
Klötze · 20 km
Vinzelberger Straße 29, 39576 Stendal · 20 km
Vor dem Tore 8, 39345 Flechtingen · 21 km
Im Grund 3B, 39345 Flechtingen · 21 km
Im Grund 3A, 39345 Flechtingen · 21 km
Holzhausener Straße 22, 39629 Bismark (Altmark) · 21 km · barrierefrei
Holzhausener Straße 7, 39629 Bismark (Altmark) · 21 km
Schützenstraße 4, 39340 Haldensleben · 23 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.