Arche am Schloss
Untere Kirchgasse 3, 97232 Giebelstadt
Pflegeheime in Giebelstadt (Landkreis Würzburg). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Untere Kirchgasse 3, 97232 Giebelstadt
Ludwig-Pfeuffer-Ring 8, 97232 Giebelstadt
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Margeritenweg 18, 97084 Würzburg · 8 km · barrierefrei
Uffenheimer Straße 16, 97199 Ochsenfurt · 9 km
Am Kapellenberg 1, 97246 Eibelstadt · 9 km
Berner Straße 14a, 97084 Würzburg · 9 km · barrierefrei
Berner Straße 23a, 97084 Würzburg · 9 km · barrierefrei
Berner Straße 23, 97084 Würzburg · 9 km · barrierefrei
Sonnleite 1, 97270 Kist · 12 km · barrierefrei
Winterhäuser Straße 11, 97084 Würzburg · 12 km
Friedrich-Spee-Straße, Würzburg · 14 km
Virchowstraße 28, 97072 Würzburg · 14 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.