Altentagesstätte am Sonnenweg
Sonnenweg 2, 38518 Gifhorn
Pflegeheime in Gifhorn (Landkreis Gifhorn). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Sonnenweg 2, 38518 Gifhorn
Hamburger Straße 5, 38518 Gifhorn
Am Wasserturm 7, 38518 Gifhorn · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Kleine Dorfstraße 2, 38524 Sassenburg · 6 km
Leiferde · 8 km
Mittelstraße 12-14, 38527 Meine · 11 km · barrierefrei
Teichwiesenweg 3, 29392 Wesendorf · 12 km
Zur alten Schmiede 1, 29399 Wahrenholz · 15 km
Am Schmiedegarten 1, 38530 Didderse · 15 km
Flachskamp 8, 38179 Schwülper · 16 km · barrierefrei
Meerweg 1, 38179 Schwülper · 16 km
Taubenkamp 7, 38179 Schwülper · 16 km
Martin-Luther-Straße 22, 38440 Wolfsburg · 17 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Gifhorn
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.