Seniorenpflegeheim Casa Reha Angerhof
Hauptstraße 73;74;75, 16548 Glienicke/Nordbahn · barrierefrei
Pflegeheim in Glienicke/Nordbahn (Oberhavel). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Hauptstraße 73;74;75, 16548 Glienicke/Nordbahn · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Berlin · 2 km · barrierefrei
Dianastraße 17, 13469 Berlin · 3 km · barrierefrei
Sigismundkorso 68-70, 13465 Berlin · 3 km
Herthastraße 8, 16562 Hohen Neuendorf · 4 km
Senftenberger Ring 51, 13435 Berlin · 4 km · barrierefrei
Scharfschwerdtstraße 44, 16540 Hohen Neuendorf · 4 km · barrierefrei
Alt-Wittenau 32, 13437 Berlin · 5 km
Senftenberger Ring 2a, 13439 Berlin · 5 km · barrierefrei
Techowpromenade 9, 13437 Berlin · 5 km
Buddestraße 10, 13507 Berlin · 5 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.