Gottessegen
Schlaurother Straße 14, 02827 Görlitz
Pflegeheime in Görlitz. Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Schlaurother Straße 14, 02827 Görlitz
Pomologische Gartenstraße 10, 02826 Görlitz
Doktor-Kahlbaum-Allee 31, 02826 Görlitz
Grenzweg 8, 02827 Görlitz
Dr.-Alfons-Maria-Wachsmann-Siedlung 12, 02827 Görlitz
Lausitzer Straße 7, 02828 Görlitz
Bahnhofstraße 75, 02826 Görlitz · barrierefrei
Reichertstraße 60-64, 02826 Görlitz · barrierefrei
Krölstraße 46, 02826 Görlitz · barrierefrei
Jeschkenstraße 3, 02826 Görlitz · barrierefrei
Biesnitzer Straße 90, 02826 Görlitz
Landeskronstraße 57, 02826 Görlitz
Windmühlenweg 16;18;20;22;24;26;28, 02828 Görlitz · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Görlitz
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.