Pflege- und Betreuungszentrum Dahlen
Dorfstraße 1, 14793 Gräben
Pflegeheim in Gräben (Potsdam-Mittelmark). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Dorfstraße 1, 14793 Gräben
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Hans-Marchwitza-Straße 23, 14806 Bad Belzig · 15 km
Brandenburg an der Havel · 20 km · barrierefrei
Am Görnsee 1, 14797 Kloster Lehnin · 21 km
Hausmannstraße 84, 14776 Brandenburg an der Havel · 23 km · barrierefrei
Brandenburg an der Havel · 24 km · barrierefrei
Am Mühlengraben 14, 14776 Brandenburg an der Havel · 24 km · barrierefrei
Ziegelei 5, 39319 Jerichow · 24 km
Plauer Straße 20, 14770 Brandenburg an der Havel · 24 km
Bergstraße 9, 14770 Brandenburg an der Havel · 25 km
Beethovenstraße 7a, 14797 Kloster Lehnin · 25 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.