Altenheim an der Fasanerie
Brignoler Straße 39, 64521 Groß-Gerau · barrierefrei
Pflegeheime in Groß-Gerau (Kreis Groß-Gerau). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Brignoler Straße 39, 64521 Groß-Gerau · barrierefrei
Am Kastell 15, 64521 Groß-Gerau · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Georgenstraße 34, 64572 Büttelborn · 2 km
Konrad-Adenauer-Allee 31;33, 64569 Nauheim · 5 km
Konrad-Adenauer-Allee 34-40, 64569 Nauheim · 5 km · barrierefrei
An der Trift 21, 64572 Büttelborn · 5 km
Schöneweibergasse 90, 64347 Griesheim · 7 km
Eichendorffstraße 44, 64347 Griesheim · 8 km
Stahlbaustraße 19, 64560 Riedstadt · 9 km
Eisenstraße 52, 65428 Rüsselsheim am Main · 9 km · barrierefrei
Friedrich-Hartung-Straße 3, 64560 Riedstadt · 9 km
Friedrich-Hartung-Straße 3a, 64560 Riedstadt · 9 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.