Altenheim St. Kunigund
Weinsteigerstraße 8, 83527 Haag in Oberbayern · barrierefrei
Pflegeheim in Haag in Oberbayern (Landkreis Mühldorf am Inn). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Weinsteigerstraße 8, 83527 Haag in Oberbayern · barrierefrei
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Karpfenweg 14, 83533 Edling · 11 km
Kreuzstraße 1, 84424 Isen · 11 km · barrierefrei
Stadler Garten 4, 83512 Wasserburg am Inn · 12 km
Am Marienstift 18, 84405 Dorfen · 13 km · barrierefrei
Rimbachstraße 20, 84419 Schwindegg · 13 km · barrierefrei
Reichenberger Straße 21, 84478 Waldkraiburg · 17 km
Riesengebirgsstraße 1, Waldkraiburg · 17 km
Duxer Straße 6, Waldkraiburg · 17 km
Münchener Straße 9, 85560 Ebersberg · 19 km · barrierefrei
Prälat-Pfanzelt-Weg 2, 84416 Taufkirchen (Landkreis Erding) · 20 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.