Stella Vitalis Seniorenzentrum
Bahnhofstraße 10, 42781 Haan
Pflegeheim in Haan (Kreis Mettmann). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Bahnhofstraße 10, 42781 Haan
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Sedentaler Straße 25-27, 40699 Erkrath · 4 km
Clarenbachweg 2, 40724 Hilden · 4 km
Montag bis Freitag: 08:00–17:00 Uhr
Schlagbaumer Straße, 42653 Solingen · 4 km
Trills 27, 40699 Erkrath · 5 km
Melanchthonstraße 75-77, 42653 Solingen · 5 km · barrierefrei
Schwanenstraße 135, 42697 Solingen · 5 km
Talstraße 189, 40822 Mettmann · 5 km · barrierefrei
Schumannstraße 2-4, 40822 Mettmann · 5 km
Emilienstraße 8, 42651 Solingen · 6 km · barrierefrei
Neuenkamper Straße 29, 42657 Solingen · 6 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Haan
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.