Care Palace
Dresdener Straße 10, 04746 Hartha
Pflegeheime in Hartha (Mittelsachsen). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Dresdener Straße 10, 04746 Hartha
Kieselbach 24, 04746 Hartha · barrierefrei
Straße des Friedens 10, 04746 Hartha · barrierefrei
Markt 23, 04746 Hartha
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Waldheim · 5 km
Paudritzsch 4, 04703 Leisnig · 5 km
Zur Mühle 21, 09306 Erlau · 6 km
Jahnstraße 11a, 04703 Leisnig · 6 km
Franciscus-Nagler-Straße 4, 04703 Leisnig · 7 km
Am Hainberg 36a, 04680 Colditz · 11 km
Wettiner Ring 8 A, 04680 Colditz · 11 km
Bahnhofstraße 6, 04680 Colditz · 12 km
Unnaer Straße 24, 04720 Döbeln · 12 km · barrierefrei
Mathesiusstraße 3, 09306 Rochlitz · 13 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.