Wibe-Junge-Haus
Dietrich-Bonhoeffer-Straße 1, 25746 Heide
Pflegeheime in Heide (Kreis Dithmarschen). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Dietrich-Bonhoeffer-Straße 1, 25746 Heide
Timm-Kröger-Straße 34-40, 25746 Heide
Markt 52, 25746 Heide · barrierefrei
Hamburger Straße 73, 25746 Heide · barrierefrei
Hamburger Straße 78, 25746 Heide · barrierefrei
Bahnhofstraße 5, 25746 Heide
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bruno-Nielsen-Ring 49, 25746 Lohe-Rickelshof · 2 km
Dorfstraße 27, 25770 Lieth · 5 km
Allee 32, 25795 Stelle-Wittenwurth · 9 km
Kiefernweg 4, 25779 Hennstedt · 11 km · barrierefrei
Am Markt 8, 25764 Wesselburen · 11 km
Kampstraße 7, 25704 Meldorf · 12 km · barrierefrei
Friedrich-Holm-Weg 1, 25704 Meldorf · 12 km · barrierefrei
25704 Bargenstedt · 12 km
Teichstraße 8a, 25782 Tellingstedt · 12 km
Eiderstedter Straße 8, 25832 Tönning · 17 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Heide
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.