Tabea Familienzentrum
Familienzentrum 6, 91332 Heiligenstadt i. OFr.
Pflegeheim in Heiligenstadt i. OFr. (Landkreis Bamberg). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Familienzentrum 6, 91332 Heiligenstadt i. OFr.
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Unterleinleiter · 4 km
Bahnhofstraße 14, 91320 Ebermannstadt · 9 km
Hauptstraße 91, 96155 Buttenheim · 13 km
Jurastraße 8, 96146 Altendorf · 15 km
Am Main-Donau-Kanal 2, 96114 Hirschaid · 16 km · barrierefrei
Pfarrer-Haar-Straße 11a, 96129 Strullendorf · 16 km
Pfarrer-Berger-Straße 2, 96114 Hirschaid · 16 km · barrierefrei
Mayer-Franken-Straße 40, 91301 Forchheim · 17 km · barrierefrei
Bamberger Straße 3-5, 91301 Forchheim · 18 km · barrierefrei
Zweibrückenstraße 36, 91301 Forchheim · 18 km · barrierefrei
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.