Seniorenwohnstift Heilsbronn
Frühlingstraße 5, 91560 Heilsbronn
Pflegeheime in Heilsbronn (Landkreis Ansbach). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Frühlingstraße 5, 91560 Heilsbronn
Donauschwabenstraße 7, 91560 Heilsbronn
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Georg-Merz-Straße 1, 91564 Neuendettelsau · 6 km · barrierefrei
Johann-Flierl-Straße 27, 91564 Neuendettelsau · 6 km · barrierefrei
Bahnhofstraße 4, 90613 Großhabersdorf · 7 km
Hans-Eckstein-Straße 1, 90574 Roßtal · 10 km
Ansbacher Straße 36, 91575 Windsbach · 10 km
Veit-Stoß-Weg 15, 91586 Lichtenau (Landkreis Ansbach) · 11 km
Obere Vorstadt 4, 91639 Wolframs-Eschenbach · 13 km · barrierefrei
Obere Bahnhofstraße 8, 90556 Cadolzburg · 14 km · barrierefrei
Ansbach · 15 km
Ludwig-Keller-Straße 40, 91522 Ansbach · 16 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.