Alloheim
Nordstraße 3, 38350 Helmstedt
Pflegeheime in Helmstedt (Landkreis Helmstedt). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Nordstraße 3, 38350 Helmstedt
Glockbergstraße 37a, 38350 Helmstedt
Streplingerode 13, 38350 Helmstedt
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Parkstraße 1, 39343 Beendorf · 6 km
Buchenallee 1A, 38368 Mariental · 7 km
Im Winkel 1a, 38373 Süpplingen · 7 km
Grasleben · 8 km
Hinter den Gärten 2, 39356 Oebisfelde-Weferlingen · 10 km
Elmstraße 8, 38364 Schöningen · 10 km
Kesselstraße 12, 38364 Schöningen · 10 km
Nordstraße 10c, 39393 Hötensleben · 12 km
Amtsgarten 7, 38154 Königslutter am Elm · 13 km
Samuel-Hahnemann-Straße 23, 38154 Königslutter am Elm · 13 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Helmstedt
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.