DRK Pflegeheim
Juri-Gagarin-Straße 9, 99765 Heringen/Helme
Pflegeheim in Heringen/Helme (Landkreis Nordhausen). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Juri-Gagarin-Straße 9, 99765 Heringen/Helme
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Sondershäuser Straße 24, 99734 Nordhausen · 6 km · barrierefrei
Hospitalstraße, 99706 Sondershausen · 8 km
Montag bis Freitag: 10:00–12:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr · Samstag: 14:00–16:00 Uhr
Im Stürzetal 33, 99734 Nordhausen · 8 km
Ammerberg 28, 99734 Nordhausen · 8 km · barrierefrei
Marienweg, 99734 Nordhausen · 8 km
Marienweg 3, 99734 Nordhausen · 8 km
Weizenstraße 17, 99706 Sondershausen · 8 km
Weizenstraße 19, 99706 Sondershausen · 8 km
Karnstraße 18, 99706 Sondershausen · 8 km · barrierefrei
Rautenstraße 17, 99734 Nordhausen · 9 km · barrierefrei
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.