Sonnenhof Atrium Senioren- und Pflegeheim
Ramser Straße 28, 67310 Hettenleidelheim
Pflegeheim in Hettenleidelheim (Landkreis Bad Dürkheim). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Ramser Straße 28, 67310 Hettenleidelheim
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Philipp-Mayer-Straße 7, 67304 Eisenberg (Pfalz) · 3 km · barrierefrei
Hauptstraße 110, 67304 Eisenberg (Pfalz) · 3 km · barrierefrei
Königskreuzstraße 40, 67307 Göllheim · 7 km
Sausenheimer Straße 24, 67269 Grünstadt · 8 km
Tiefenthaler Straße 4, 67269 Grünstadt · 8 km
An den Drei Mühlen 5-7, 67098 Bad Dürkheim · 11 km
Freinsheim · 12 km · barrierefrei
In den Schlosswiesen 6, 67251 Freinsheim · 12 km · barrierefrei
Enkenbach-Alsenborn · 12 km
Enkenbach-Alsenborn · 13 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.