Haus am Bögenfeld
Karl-August-Zeuner-Straße 1, 99820 Hörselberg-Hainich · barrierefrei
Pflegeheim in Hörselberg-Hainich (Wartburgkreis). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Karl-August-Zeuner-Straße 1, 99820 Hörselberg-Hainich · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ringstraße 31, 99848 Wutha-Farnroda · 7 km
Am Petersberg 3, 99846 Seebach · 9 km
Aue 1, 99842 Ruhla · 10 km
Montag bis Sonntag: 08:00–19:00 Uhr
Clemensstraße 31-33, 99817 Eisenach · 10 km · barrierefrei
Clemensstraße 27, 99817 Eisenach · 11 km · barrierefrei
Heinrich-Schwerdt-Straße 31, 99880 Waltershausen · 11 km · barrierefrei
Schönrasen 2, 99880 Waltershausen · 11 km
Markt 16, 99817 Eisenach · 12 km
Georgenstraße 31, 99817 Eisenach · 12 km
Kanalstraße 19-21, 99817 Eisenach · 12 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.