AWO Alten-und-pflegeheim
Clara-Zetkin-Straße 20, 06679 Hohenmölsen
Pflegeheim in Hohenmölsen (Burgenlandkreis). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Clara-Zetkin-Straße 20, 06679 Hohenmölsen
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Selauer Straße 24, 06667 Weißenfels · 9 km · barrierefrei
Otto-Schlag-Straße 32, 06667 Weißenfels · 9 km · barrierefrei
Volkmar-Stoy-Straße 1, 04523 Pegau · 10 km
Dorflage 23, 06712 Kretzschau · 11 km · barrierefrei
Leipziger Straße 26, 04523 Pegau · 11 km
Heuweg 19, 06667 Weißenfels · 11 km
Altenburger Straße 3, 06712 Zeitz · 13 km
Frederic-Joliot-Curie-Straße 3, 04539 Groitzsch · 13 km · barrierefrei
Prager Straße 15, 06712 Zeitz · 13 km · barrierefrei
Alwin-Schmidt-Straße 30, 04539 Groitzsch · 13 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.