Cura Seniorencentrum
Lerchenfeld 21, 24594 Hohenwestedt
Pflegeheime in Hohenwestedt (Kreis Rendsburg-Eckernförde). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Lerchenfeld 21, 24594 Hohenwestedt
Billundstraße 6-10, 24594 Hohenwestedt
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bargfelder Straße 10, 24613 Aukrug · 9 km
Schulstraße 9, 25585 Lütjenwestedt · 12 km
Pastor-Weilbach-Straße 18, 25560 Schenefeld (Kreis Steinburg) · 13 km
Breite Straße 15-25, 25551 Hohenlockstedt · 14 km · barrierefrei
Kieler Straße 51, 25551 Hohenlockstedt · 14 km
Hauptstraße 117-123, 24797 Breiholz · 15 km
Siek 19, 24616 Brokstedt · 15 km
Große Mühlenstraße 52, 24589 Nortorf · 16 km · barrierefrei
Brauerstraße 62-64, 25548 Kellinghusen · 16 km
Am Altenheim 1, 24808 Jevenstedt · 16 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.