DRK-Seniorenresidenz Carolinenhöhe
Carolinenstraße 8, 55218 Ingelheim am Rhein
Pflegeheime in Ingelheim am Rhein (Landkreis Mainz-Bingen). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Carolinenstraße 8, 55218 Ingelheim am Rhein
Belzerstraße 7, 55218 Ingelheim am Rhein
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rheingaustraße 103, 65375 Oestrich-Winkel · 5 km
Franseckystraße 4, 65346 Eltville am Rhein · 5 km · barrierefrei
Suttonstraße 1, 65399 Kiedrich · 7 km
An der Leimenkaute 2, 55270 Essenheim · 8 km
An den Lehmgruben 2, 55126 Mainz · 8 km
Schulstraße 5, 55257 Budenheim · 8 km
Seminarstraße 4, 55127 Mainz · 8 km
Waltaffa Weg 1, 65396 Walluf · 9 km
Carlo-Mierendorff-Straße 1e, 55124 Mainz · 9 km
An der Krimm 19A, 55124 Mainz · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–17:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.