Evangelisches Pflegeheim
Frankfurter Straße 6a, 15236 Jacobsdorf
Pflegeheim in Jacobsdorf (Oder-Spree). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Frankfurter Straße 6a, 15236 Jacobsdorf
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Konstantin-Ziolkowski-Allee 49, 15236 Frankfurt (Oder) · 8 km
August-Bebel-Straße 11, 15234 Frankfurt (Oder) · 9 km
Markendorfer Straße 22, 15234 Frankfurt (Oder) · 9 km · barrierefrei
Friedenseck 24B, 15232 Frankfurt (Oder) · 9 km · barrierefrei
Luisenstraße 32, 15230 Frankfurt (Oder) · 9 km
Jungclaussenweg 5, 15232 Frankfurt (Oder) · 10 km
Katharinenring 36, 15299 Müllrose · 10 km · barrierefrei
Bergstraße 175, 15230 Frankfurt (Oder) · 10 km
Katharinenring 42, 15299 Müllrose · 10 km · barrierefrei
Gubener Straße 2, 15230 Frankfurt (Oder) · 10 km · barrierefrei
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.