Isabella-Braun-Heim Jettingen
Krankenhausstraße 1, 89343 Jettingen-Scheppach
Pflegeheim in Jettingen-Scheppach (Landkreis Günzburg). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Krankenhausstraße 1, 89343 Jettingen-Scheppach
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Brementalstraße 20, 89331 Burgau · 4 km
Bleichstraße 18, 89331 Burgau · 5 km
Zusmarshausen · 12 km · barrierefrei
Stadlerstraße 19, 86470 Thannhausen · 12 km
Spitalgasse 2, 86424 Dinkelscherben · 12 km · barrierefrei
Zusamaue 7, 86450 Altenmünster · 14 km · barrierefrei
Fonyoder Straße 16, 89340 Leipheim · 17 km
Burckhartstraße 2, 86465 Welden · 18 km
Sitzenbergerstraße 4, 89423 Gundelfingen an der Donau · 19 km · barrierefrei
Kasimir-Stammel-Straße 1, 89415 Lauingen (Donau) · 20 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.