Babette-Ludowici-Haus
Untere Buchstraße 16, 76751 Jockgrim
Pflegeheime in Jockgrim (Landkreis Germersheim). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Untere Buchstraße 16, 76751 Jockgrim
Untere Buchstraße 21, 76751 Jockgrim
Buchstraße 15, 76751 Jockgrim
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
In den Niederwiesen 8, 76744 Wörth am Rhein · 4 km
Hanns-Martin-Schleyer-Straße 30, 76744 Wörth am Rhein · 5 km
Guttenbergstraße 2, 76870 Kandel · 6 km
Am Deutschordensplatz 8, 76761 Rülzheim · 7 km
Richard-Flick-Straße 2, 76863 Herxheim · 7 km · barrierefrei
Bussereaustraße 18, 76863 Herxheim · 7 km
Sudetenstraße 45, 76187 Karlsruhe · 9 km
Unterfeldstraße 4, 76149 Karlsruhe · 9 km · barrierefrei
Eggenstein-Leopoldshafen · 10 km · barrierefrei
Berliner Ring 1, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen · 10 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.