Wohn- und Pflegeheim Kessler-Handorn
Schumannstraße 17, 67655 Kaiserslautern · barrierefrei
Pflegeheime in Kaiserslautern. Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Schumannstraße 17, 67655 Kaiserslautern · barrierefrei
An der Feuerwache 7, 67663 Kaiserslautern · barrierefrei
Wilhelm-Kittelberger-Straße 115, 67659 Kaiserslautern
An der Feuerwache 9, 67663 Kaiserslautern · barrierefrei
Friedrich-Karl-Straße 27, 67655 Kaiserslautern
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bachstraße 9, 67697 Otterberg · 6 km · barrierefrei
Enkenbach-Alsenborn · 11 km
Enkenbach-Alsenborn · 12 km
Nardinistraße 17, 66849 Landstuhl · 14 km
Prinzenstraße 28, 67722 Winnweiler · 15 km
Habsburger Straße 6, 67752 Wolfstein · 19 km
67753 Reipoltskirchen · 20 km
Am Donnersberg 32, 67806 Rockenhausen · 23 km
Tannenfeld 1, 66892 Bruchmühlbach-Miesau · 23 km
Ramser Straße 28, 67310 Hettenleidelheim · 23 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Kaiserslautern
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.