Die Rose im Kalletal
Rosenweg 10, 32689 Kalletal · barrierefrei
Pflegeheime in Kalletal (Kreis Lippe). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Rosenweg 10, 32689 Kalletal · barrierefrei
Almenaer Straße 2, 32689 Kalletal
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Poststraße 4-6, 32694 Dörentrup · 8 km · barrierefrei
Poststraße 7, 32694 Dörentrup · 8 km · barrierefrei
Heringerloh 14, 31737 Rinteln · 9 km
Rintelner Straße 87, 32657 Lemgo · 10 km · barrierefrei
Steinmüllerweg 32, 32657 Lemgo · 10 km
Steinmüllerweg 34, 32657 Lemgo · 10 km
Leopoldstraße 61c, 32657 Lemgo · 10 km · barrierefrei
Leopoldstraße 61 c, 32657 Lemgo · 10 km
Weserstraße 32, 32602 Vlotho · 10 km · barrierefrei
Weserstraße 32, 32602 Vlotho · 10 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.