Otto und Anna Herold Altersheim
Rudolph-Glauber-Straße 26, 97753 Karlstadt
Pflegeheime in Karlstadt (Landkreis Main-Spessart). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Rudolph-Glauber-Straße 26, 97753 Karlstadt
Bodelschwinghstraße 2, 97753 Karlstadt · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Sankt-Bruno-Straße 14, 97737 Gemünden am Main · 10 km
Vorstadtstraße 70, 97816 Lohr am Main · 14 km · barrierefrei
Würzburger Straße 79, 97209 Veitshöchheim · 17 km
Würzburger Straße, 97209 Veitshöchheim · 18 km · barrierefrei
Lehmgrubenerstraße 18, 97828 Marktheidenfeld · 18 km · barrierefrei
Ulrich-Willer-Straße 15, 97828 Marktheidenfeld · 19 km · barrierefrei
Hauptstraße 168, 97299 Zell am Main · 19 km
Bahnhofstraße 3, 97846 Partenstein · 19 km
Seeweg 15, 97297 Waldbüttelbrunn · 21 km
Bonhoefferstraße 26, 97078 Würzburg · 22 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.