Alexander-Stift Seniorenheim
Schulstraße 41, 71737 Kirchberg an der Murr
Pflegeheim in Kirchberg an der Murr (Rems-Murr-Kreis). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Schulstraße 41, 71737 Kirchberg an der Murr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Seestraße 17, 71563 Affalterbach · 3 km · barrierefrei
Bahnhofstraße 58, 71729 Erdmannhausen · 3 km
Simanowizweg 3, 71729 Erdmannhausen · 4 km · barrierefrei
Burgstetten · 4 km
Simanowizweg 2, 71729 Erdmannhausen · 4 km · barrierefrei
Erich-Kästner-Weg 1, 71397 Leutenbach · 5 km
Brühlstraße 53, 71711 Steinheim an der Murr · 6 km · barrierefrei
August-Scholl-Straße 8, 71711 Steinheim an der Murr · 6 km
Friedrichstraße 26, 71522 Backnang · 6 km · barrierefrei
Aspacher Straße 31, 71522 Backnang · 6 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.