Seniorenpflegeheim Die Koch’sche
Lunzenauer Straße 3, 09306 Königshain-Wiederau
Pflegeheim in Königshain-Wiederau (Mittelsachsen). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Lunzenauer Straße 3, 09306 Königshain-Wiederau
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Göhren 27a, 09306 Wechselburg · 5 km · barrierefrei
Schloßstraße 17a, 09328 Lunzenau · 6 km · barrierefrei
Rochlitzer Straße 29, 09328 Lunzenau · 6 km
Mathesiusstraße 3, 09306 Rochlitz · 9 km · barrierefrei
Schumannstraße 6, 09648 Mittweida · 10 km
Südstraße 2, 09648 Mittweida · 10 km
Weberstraße 52, 09648 Mittweida · 10 km
Geithainer Straße 28, 09306 Rochlitz · 10 km
Chemnitzer Straße 41, 09232 Hartmannsdorf · 10 km · barrierefrei
Am Berg 3, 09232 Hartmannsdorf · 10 km · barrierefrei
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.