Haus am Nordwall
Nordwall 16, 34497 Korbach · barrierefrei
Pflegeheime in Korbach (Landkreis Waldeck-Frankenberg). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Nordwall 16, 34497 Korbach · barrierefrei
Enser Straße 27, 34497 Korbach · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Herrnberg 19, 34519 Diemelsee · 6 km
Flechtdorfer Straße 24, 34519 Diemelsee · 10 km
Auf dem Weinberg 1, 34516 Vöhl · 11 km
Prozessionsweg 7, 59964 Medebach · 15 km
Helenenstraße 13, 34454 Bad Arolsen · 15 km
Lindenstraße 17, 34454 Bad Arolsen · 15 km
Rathausstraße 6, 34454 Bad Arolsen · 15 km
Rauchstraße 17, 34454 Bad Arolsen · 16 km
Wetterburger Straße 26, 34454 Bad Arolsen · 16 km
Bundesstraße 52, 34431 Marsberg · 17 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Korbach
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.