Kaiserin-Friedrich-Haus
Walter-Schwagenscheidt-Straße 2, 61476 Kronberg im Taunus
Pflegeheime in Kronberg im Taunus (Hochtaunuskreis). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Walter-Schwagenscheidt-Straße 2, 61476 Kronberg im Taunus
Feldbergstraße 13-15, 61476 Kronberg im Taunus · barrierefrei
Am Weißen Berg 7, 61476 Kronberg im Taunus
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bischof-Kaller-Straße 1, 61462 Königstein im Taunus · 3 km
Georg-Rückert-Straße 2, 65812 Bad Soden am Taunus · 3 km
Hohemarkstraße 174, 61440 Oberursel (Taunus) · 4 km
Europaring 19, 65824 Schwalbach am Taunus · 4 km · barrierefrei
Hohemarkstraße 166, 61440 Oberursel (Taunus) · 4 km
Kronberger Straße 5, 61440 Oberursel (Taunus) · 4 km
Forellenweg 3, 61462 Königstein im Taunus · 4 km · barrierefrei
Steinbach (Taunus) · 4 km
65812 Bad Soden am Taunus · 4 km · barrierefrei
Königsteiner Straße 81, 65812 Bad Soden am Taunus · 4 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.