Altenpflegeheim St. Antonius
Wadersloher Straße 15, 33449 Langenberg
Pflegeheime in Langenberg (Kreis Gütersloh). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Wadersloher Straße 15, 33449 Langenberg
Am Schützenplatz 6, 33449 Langenberg
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Niggenkamp 5, 33397 Rietberg · 6 km · barrierefrei
Drostenweg 15, 33378 Rheda-Wiedenbrück · 6 km · barrierefrei
Eichenweg 1, 59556 Lippstadt · 7 km · barrierefrei
Kneippweg 1, 59556 Lippstadt · 7 km
Walkenhausweg 1, 59556 Lippstadt · 7 km · barrierefrei
Osnabrücker Weg 30, 33378 Rheda-Wiedenbrück · 7 km
Grüner Weg 31, 59556 Lippstadt · 7 km
Lippstadt · 8 km
Königstraße 1, 59329 Wadersloh · 8 km
Oelder Straße 26, 33378 Rheda-Wiedenbrück · 8 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.