Seniorenzentrum Wehebachtal
Schönthaler Straße 5e, 52379 Langerwehe · barrierefrei
Pflegeheim in Langerwehe (Kreis Düren). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Schönthaler Straße 5e, 52379 Langerwehe · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Lourdesstraße 18, 52353 Düren · 4 km
Hamicher Weg 16, 52224 Stolberg · 6 km
Schevenhütter Straße 22-24, 52224 Stolberg · 6 km
Am Dürener Weg 8, 52355 Düren · 7 km
Englerthstraße 30, 52249 Eschweiler · 7 km · barrierefrei
Ringofen 25-27, 52249 Eschweiler · 7 km
Akazienstraße 1B, 52353 Düren · 7 km · barrierefrei
Mittelstraße 22, 52382 Niederzier · 8 km
Johanna-Neuman-Straße 4, 52249 Eschweiler · 8 km
Odilienstraße 46-70, 52249 Eschweiler · 8 km · barrierefrei
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.