Tagespflege Haus am Wörthgarten
Hauptstraße 70a, 77839 Lichtenau (Landkreis Rastatt)
Pflegeheime in Lichtenau (Landkreis Rastatt) (Landkreis Rastatt). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Hauptstraße 70a, 77839 Lichtenau (Landkreis Rastatt)
Auf der Schanz 4, 77839 Lichtenau (Landkreis Rastatt)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bahnhofstraße 5a, 77836 Rheinmünster · 4 km
Rheinmünster · 6 km
Hauptstraße 1a, 77866 Rheinau · 8 km
Karl-Reinfried-Straße 1, 77815 Bühl · 10 km
Im Grün 2, 77815 Bühl · 10 km
Rheinstraße 8, 77815 Bühl · 10 km
Bühlertalstraße 23, 77815 Bühl · 10 km
Sommerstraße 2, 76534 Baden-Baden · 11 km
Merkelrain 8, 76534 Baden-Baden · 11 km · barrierefrei
Boehringer Straße 1, Achern · 11 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.