Demenzzentrum Münch
Dorfstraße 180
Pflegeheime in Lichtenberg/Erzgebirge (Mittelsachsen). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Dorfstraße 180
Forststraße 5;6, 09638 Lichtenberg/Erzgebirge · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 141, 09618 Großhartmannsdorf · 9 km
Zuger Straße 21a, 09618 Brand-Erbisdorf · 11 km · barrierefrei
Sonnenwirbel 2, 09618 Brand-Erbisdorf · 11 km · barrierefrei
Pfarrgasse 1, 09619 Sayda · 11 km · barrierefrei
Bahnhofstraße 4, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf · 12 km
Alte Mortelgrunder Straße 1, 09619 Sayda · 12 km · barrierefrei
Freiberg · 13 km
Am Feierabendheim 2, 09526 Olbernhau · 13 km · barrierefrei
Korngasse 5, 09599 Freiberg · 14 km · barrierefrei
Obermarkt 4, 09599 Freiberg · 14 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.